Beitragsordnung

Die Beitragsordnung des Kneipp-Verein Syke e.V.

Die Beitragsordnung regelt die Beitragspflichten und die Beitragsleistungen des Kneipp-Vereins Syke e.V. und seiner Mitglieder. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung. 
Das Geschäftsjahr des Kneipp-Vereins Syke e.V. ist das Kalenderjahr. Die Mitgliederversammlung legt die Beitragshöhe und die Beitragsfälligkeit fest.
Bei der Teilnahme an Kursen können zusätzliche (Kurs-)Kosten entstehen.
Die Kosten für Kurse und deren Fälligkeit werden vom Vorstand festgelegt.Mitgliedschaften im Kneipp-Verein Syke e.V.      
Stand: 1. Januar 2011 

Der Beitrag für eine ordentliche Mitgliedschaft beträgt laut Beschluss 
vom 19. November 2022, 
ab dem 1. Januar 2023 für

Einzelpersonen 40 EUR  jährlich
Familien
(einschließlich der Kinder unter 18 Jahre) 
55 EUR  jährlich
 

Der fällige Beitrag wird in der ersten Januarhälfte eines jeden Jahres abgebucht

Leistungen:
- Vergünstigungen bei Teilnahme an den kostenpflichtigen Kursen des Kneipp-Vereins Syke, 
z.B. in Form von geringeren Kursgebühren,

- Teilnahme an den kostenfreien Kursen des Kneipp-Vereins Syke,
- Vergünstigungen bei Buchung eines dem Kneippbund gehörenden Hotels,
- kostenloser Bezug der Zeitschrift „Kneipp-Journal" mit vielen
  interessanten Beiträgen und Angeboten,
- Teilnahmemöglichkeit an den vom Kneipp-Verein Syke angebotenen
 Veranstaltungen, Fahrten und Reisen
- Zusendung eines Mitgliedsausweises durch den Kneippbund. Die Mitgliedsbeiträge sind für das gesamte Jahr als Jahresbeitrag zu Jahresbeginn zu entrichten und werden bis zum 15. Januar per Lastschriftverfahren eingezogen. Erfolgt der Eintritt im 1. Halbjahr, wird der gesamte Jahresbeitrag fällig.
Erfolgt der Eintritt im 2. Halbjahr,  ist die Hälfte des Jahresbeitrags zu zahlen. Danach jährlich. 
Die Mindestmitgliedschaft beträgt ein Jahr.

Der Austritt aus dem Kneipp-Verein Syke e.V. ist dem Vorstand mittels einer Kündigungserklärung im eingeschriebenen Brief mit Angabe des Kündigungstermins mitzuteilen. Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist erklärt werden. 
Der Verein bestätigt dem Mitglied schriftlich seine Kündigung. 
Beim Tod eines Mitglieds erfolgt keine Rückzahlung des gezahlten Jahresbeitrags.